Informationen zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung in unserer Praxis

Wir möchten Sie über die Datenverarbeitung in unserer Praxis informieren und unserer datenschutzrechtlichen Informationsverpflichtung aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem neuen BDSG nachkommen.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung.
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) finden Sie auf unserer Webseite: http://www.kfsh.de/datenschutz.html.
Sofern für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis erforderlich ist, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken. Senden Sie hierzu eine E-Mail: datenschutz@kfsh.de
Sie haben das Recht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, Auskunft zu Ihren verarbeiteten Daten zu erhalten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf deren Übertragung.

Datenschutzbeauftragte Organisation:

ER Secure GmbH
In der Knackenau 4
82031 Grünwald

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, hilft Ihnen unser Datenschutz-Bevollmächtigter gerne weiter. Sie erreichen ihn unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@kfsh.de
Sollten weitergehende Fragen auftreten, haben Sie das Recht, sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden: poststelle@datenschutz.hessen.de
Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie uns jederzeit Bescheid sagen, wir werden dann alle Informationen auf die wir auf unserer Homepage verweisen, in Textform zur Verfügung stellen.

Datenaufnahme:

Bei jedem Kontakt wird Ihre Versichertenkarte in unser elektronisches Praxis-Verwaltungs-System (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende Daten erhoben:
• Name, Adresse, Kostenträger und Versicherungsnummer
Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Hessen vorgegebene Musterformulare (Rezepte, AU, Pflegedienstverordnungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung und Änderung Ihrer Daten lässt die PVS nicht zu.
Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patientenbezogen elektronisch nicht veränderbar in unser PVS eingescannt (Dokumentenscanner).
Jeder Patient erhält beim Erstkontakt in unserer Praxis ggf. Einwilligungserklärungen, mit denen Sie uns schriftlich die Datenweitergabe an Ihre weiterbehandelnden Ärzte sowie an die private Verrechnungsstelle erlauben können. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.

Was geschieht mit Ihren Daten:

Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Hessen und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können (Zweck). Alle Verordnungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Ihre Telefonnummer ist z.B. wichtig, um den Termin ggf. zu verschieben. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich.
Die folgenden Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert:
• Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauerdiagnosen (quartalsübergreifend).
• Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Arztbriefe, Abrechnungsziffern für das jeweilige Quartal.
• Alle elektronisch erstellten Formulare sowie alle Verordnungen müssen überprüfbar dauerhaft gespeichert werden.
Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (z.B. Arztbriefe für 10 Jahre). Ggf. kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen finden Sie auf unserer Webseite http://www.kfsh.de/datenschutz.html.

Wer bekommt Ihre Daten übermittelt:

• Der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit.
• Auf Verlangen der Prüfkommission müssen Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden.
• Auf Verlangen der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung.
• Ihre Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft erhält die für die Abrechnung relevanten Daten.
• Wenn Sie an einem Disease-Management-Programm teilnehmen oder bestimmte Präventionsmaßnahmen wahrnehmen werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung).
• Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.
• Der zuweisende Arzt/Hausarzt
• Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist.
• Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein.
• Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.